Unsere Branche sucht ständig Nachwuchs
Im Sicherheitsgewerbe besteht immer eine große Nachfrage an Personal. Es gibt viel zu tun – unzählige Auftraggeber (darunter auch Städte und Kommunen) locken mit lukrativen Jobs, die es vom Auftragnehmer mit entsprechend geschultem Personal zu besetzen gilt. Wo früher noch die Unterrichtung eine Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe war, führt bei den meisten Arbeitgebern kein Weg mehr an der Sachkunde nach §34a GewO vorbei. Willst du einen Job als Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) in unserem oder einem anderen Unternehmen ergattern, ist die bestandene Sachkunde genauso wichtig wie ein sauberes Führungszeugnis.
Was ist die Sachkunde nach §34a GewO?
Die Sachkunde nach §34a GewO stellt die grundlegende Qualifizierung für eine Vielzahl an Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe dar. Ohne Sachkunde sind z.B. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichen Verkehr nicht möglich. Dazu gehören unter anderem Fußgängerzonen, öffentliche Parks und Shoppingcenter. Von der Sachkundepflicht befreit sind nur Personen mit einem einschlägigen Berufsabschluss, wie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und ist wesentlich umfangreicher.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung wird durch die örtliche IHK durchgeführt. Nach Feststellung der Identität der Teilnehmer müssen eine mündliche Prüfung (15 min) und ein schriftlicher Teil (120 min) am PC absolviert werden. Im mündlichen Teil können bis zu vier Personen gleichzeitig geprüft werden. Die in §7 Bewachungsverordnung aufgeführten Sachgebiete stellen den wesentlichen Inhalt der Prüfung dar. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit Menschen, Unfallverhütungsvorschriften sowie das Straf- und Strafverfahrensrecht. Wie sich Prüflinge auf diese Aufgaben vorbereiten, bleibt Ihnen jedoch selbst überlassen. Wer fit mit dem Smartphone ist und keine Lust auf viel Papierkram hat, findet im App-Store seines Vertrauens mittlerweile sogar ziemlich gute Lernprogramme. Der große Vorteil hierbei dürfte sein, dass sich die Prüfungsvorbereitung auch ohne Weiteres im Bus oder auf der Parkbank erledigen lässt – eben ganz smart und mobil.
Was kostet die Sachkundeprüfung nach §34a GewO?
Die anfallende Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen IHK-Gebührenordnung. In Berlin fällt z.B. eine Prüfungsgebühr von 200 € an. Diese Kosten können auch von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder einem anderen Träger übernommen werden. Diese Möglichkeit besteht nicht zuletzt aufgrund der großen Nachfrage an qualifiziertem Personal mit Sachkunde nach §34a GewO. Denn wer diese Prüfung erfolgreich absolviert hat, findet auf dem Arbeitsmarkt mit Sicherheit eine Anstellung. Hast du deine Sachkunde bereits in der Tasche und Lust auf frischen Wind? Dann bewirb dich doch jetzt gleich bei uns und komm ins #TeamGabel!